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Herzlich Willkommen
Gemäß
§ 11 der Verordnung über die
Versicherungsvermittlung und -beratung hat der
Gewerbetreibende dem Versicherungsnehmer beim ersten
Geschäftskontakt bestimmte Angaben klar und verständlich in Textform
mitzuteilen. Diesen Vorschriften kommt die Firma Frank Jungwirth mit folgenden Angaben
nach.
Frank
Jungwirth (Firmenname)
Frank Jungwirth
(Firmeninhaber)
Telefon: +49
(030) 414 757 25
Fax: +4932121288957
e-Mail:
service[at]makler-jungwirth[dot]de
Betriebliche Anschrift:
Frank Jungwirth
Dannenwalder Weg 168
D-13439 Berlin
Tätig als
Versicherungsmakler nach
§ 93 HGB mit Erlaubnis nach
§ 34d Abs. 1 GewO,
erteilt in Deutschland
Registrierungsnummer
seit 22.05.2007: D-43YI-CJS5L-25
Im Internet zu überprüfen unter
www.vermittlerregister.info
Rechtsform: Einzelunternehmen
Beteiligungen Dritter an meinen Unternehmen: keine
Meine
Beteiligungen an anderen Unternehmen: keine
Zuständige Behörde:
Industrie- und Handelskammer Berlin
Fasanenstr. 85 in 10623 Berlin (Deutschland)
Telefon: +49 (030) 31510 431 (14 Cent/Min aus dem dt.
Festnetz, Preise aus Mobilfunknetzen können abweichen)
Telefax: +49 (030) 31510 122
Internet:
www.ihk-berlin.de
Berufsrechtlichen Regelungen:
Gewerbeordnung,
Gesetz über die Beaufsichtigung der
Versicherungsunternehmen,
Verordnung über die
Versicherungsvermittlung und -beratung,
Gesetz über den Versicherungsvertrag
Beschwerdestellen:
Versicherungs-Ombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32 in
10006 Berlin
Telefon: +49 (030) 20605899 (zum Ortstarif)
Telefon: +49 1804 22442-4
(20 Cent je Anruf aus dem deutschen Festnetz, max. 42 Cent aus Mobilfunknetzen)
Fax: +49 1804 22442-5
e-Mail:
beschwerde@versicherungsombudsmann.de Ombudsmann
Private Kranken- und Pflegeversicherung
Kronenstraße 13 in 10117 Berlin
Telefon: 01802 - 550444 (6 Cent je Anruf aus dem dt.
Festnetz, max. 42 Cent aus Mobilfunknetzen)
Fax: +49 (030) - 20458931
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Rekord: 35 (27.01.2012)
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Unerlaubte Werbung
Der Nutzung der hier gemäß §
11 Verordnung über die
Versicherungsvermittlung und
-beratung veröffentlichten
Kontaktdaten
durch
Dritte
zur Übersendung von nicht
ausdrücklich angeforderter
Werbung und Informationsmaterialien
etc. wird hiermit
ausdrücklich widersprochen
und bei Zuwiderhandlungen
gemäß § 7 UWG als
unzumutbare Belästigung
betrachtet. Die Firma Frank
Jungwirth behält sich
ausdrücklich rechtliche
Schritte im Falle der
unverlangten Zusendung von
Werbeinformationen, etwa
durch Spam-Mails, vor.
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22.02.2012 Das
von der Amerikanerin Susan
Isernhagen entwickelte
System zur Evaluation der
funktionellen
Leistungsfähigkeit (EFL) ist
ein umfassender
kinesiophysischer Test der
Fähigkeit einer Person,
arbeitsbezogene Tätigkeiten
auszuführen. Das Landgericht
Berlin gab per
Hinweisbeschluss bekannt,
dass ein BU-Versicherer
weder diesen Test verlangen
darf, noch seine Leistung
verweigern darf, wenn ein
Versicherter diesen Test
ablehnt. |
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20.02.2012
Ratenzahlungszuschläge,
welche
Versicherungsunternehmen bei
unterjähriger Zahlung der
Prämien erheben, sind laut
OLG Hambug nicht mit
Kreditzinsen vergleichbar,
da es sich bei der
unterjährigen Zahlung nicht
um einen Kredit handelt. Die
erhobenen Zuschläge dienen
zum Beispiel der Deckung der
Kosten des höheren
Verwaltungsaufwands, der
durch mehrere Zahlungen
entsteht. |
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12.02.2012 Das
Amtsgericht München hat in
seinem Urteil (Az.: 242 C
16294/11) bestätigt, dass
nach dem Wortlaut der
Versicherungs-Bedingungen
nur zusätzlich durch einen
Reiseabbruch entstehende
Reisekosten versichert sind,
nicht aber die Kosten für
bereits gebuchte aber nicht
genutzte Leistungen. |
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11.02.2012 Das
OLG Bremen hat mit seinem
Urteil (3 U 12/11)
entschieden, dass das dem
Versicherungsunternehmen
zustehende Recht zur
Nachprüfung des
Fortbestehens der
Berufsunfähigkeit berechtigt
ist. Demnach darf der
Versicherer eine umfassende
ärztliche Untersuchungen des
Versicherungsnehmers
verlangen, um so
festzustellen, ob weiterhin
seine Leistungspflicht
besteht. Mögliche Ausnahme:
Wenn ärztlich festgestellt
wurde, dass es sich um eine,
aus medizinisch Sicht,
zurzeit unheilbare
Erkrankung handelt. |
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10.02.2012 Das
Amtsgericht Nürtingen hat
entschieden (Az.: 11 C
1881/11), dass Verkäufer,
die auf der Handelsplattform
eBay Waren anbieten,
schadensersatzpflichtig
sind, wenn ein sie eine Ware
anbieten und dafür bereits
ein Gebot abgegeben wurde
und der Verkäufer die
Auktion trotzdem vorzeitig
beendet. Ausnahme: wenn die
Sache ohne Verschulden des
Verkäufers abhanden komme,
z.B. wenn der Artikel
gestohlen wurde
(Bundesgerichtshof Az.: VIII
ZR 305/10). In allen anderen
Fällen kommt ein gültiger
Kaufvertrag zustande. |
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09.02.2012
Ex-Sozialminister Norbert
Blüm fällte in der Talkrunde
"Menschen bei Maischberger"
ein vernichtendes Urteil
über die Riester-Rente. Er
sagte, „Riesters
Rentenreform macht die
Rentner ärmer, die Rente
unsicherer und ungerechter
und die Gesamtversorgung
teurer“. Nach Meinung von
Norbert Blüm müssten gerade
die Menschen, die bei der
Rente dringend Unterstützung
benötigten, diese über
Steuern sogar mitfinanzieren
und hätten in vielen Fällen
von dem Riester-Modell
nichts. |
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09.02.2012 Wie
heute diverse Medien
berichten, plant die
EU-Kommission das
Renteneintrittsalter
innerhalb der EU an die
Lebenserwartung anzupassen.
Die Rente mit 67 könnte
demnach bald überholt sein.
Auch sollen
Frühverrentungssysteme
weitestgehend abgeschafft
werden. Das "Weißbuch Agenda
für angemessene, sichere und
nachhaltige Renten" will die
EU-Kommission kommende Woche
vorstellen. Man darf
gespannt sein. |
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09.02.2012
Wohngebäudeversicherungen
müssen auch dann für
Sturmschäden aufkommen, wenn
Vorschäden den Sturmschaden
begünstigt haben.
Entscheidend sei, dass der
Sturm mitursächlich für den
Schaden war. Die
Wohngebäudeversicherung
müsse also auch den
Vorschaden ersetzen. So
urteilte das
Oberlandesgericht
Saarbrücken (Az.: 5 U 496/05
- 53). |
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06.02.2012
Das Landgericht Dortmund hat
entschieden (Az.: 2 O
209/11), dass der
Versicherungsnehmer seine
private Krankenversicherung
auch dann ordentlich
kündigen muss, wenn das
Versicherungsunternehmen
bereits über die
Versicherungspflicht seines
Versicherungsnehmer
informiert wurde. Unterlässt
der Versicherungsnehmer
diese Kündigung, so ist er
zur Zahlung der Beiträge
verpflichtet. |
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04.02.2012 Die
aktuellen
Krankenversicherungskarten
ersetzen auch das früher
notwendige Formular 111.
Dieses Formular musste vor
Antritt einer Auslandsreise
(innerhalb Europas) bei der
jeweiligen Krankenkasse
angefordert werden. Erleidet
ein Versicherter, im
EU-Ausland und einigen
weiteren Ländern, einen
Unfall oder erkrankt er
plötzlich, stehen ihm mit
der aktuellen
Versichertenkarte die
medizinisch notwendigen
Leistungen der dortigen
öffentlichen
Gesundheitsversorgung zu. Diese
Leistungen werden dann mit
der Krankasse des
Versicherten direkt
abgerechnet. Kosten über dem
in Deutschland üblichen
Niveau muss der Versicherte
allerdings selbst zahlen.
Gleiches gilt für
Behandlungen die von den in
Deutschland üblichen
Standards abweichen. Eine
Auslandsreisekrankenversicherung
ist deshalb unverzichbar!
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