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 Heute ist der 20.05.2012, es ist 14:00 Uhr
Herzlich Willkommen

 

Gemäß § 11 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung hat der Gewerbetreibende dem Versicherungsnehmer beim ersten Geschäftskontakt bestimmte Angaben klar und verständlich in Textform mitzuteilen. Diesen Vorschriften kommt die Firma Frank Jungwirth mit folgenden Angaben nach.

 

Frank Jungwirth (Firmenname)

Frank Jungwirth (Firmeninhaber)

Telefon: +49 (030) 414 757 25

Fax: +4932121288957
e-Mail: service[at]makler-jungwirth[dot]de

 

Betriebliche Anschrift:

 

Frank Jungwirth

Dannenwalder Weg 168

D-13439 Berlin

 

Tätig als Versicherungsmakler nach § 93 HGB mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, erteilt in Deutschland

 

Registrierungsnummer seit 22.05.2007: D-43YI-CJS5L-25
Im Internet zu überprüfen unter www.vermittlerregister.info
Rechtsform: Einzelunternehmen
Beteiligungen Dritter an meinen Unternehmen: keine
Meine Beteiligungen an anderen Unternehmen: keine

 

Zuständige Behörde:


Industrie- und Handelskammer Berlin
Fasanenstr. 85 in 10623 Berlin (Deutschland)


Telefon: +49 (030) 31510 431 (14 Cent/Min aus dem dt. Festnetz, Preise aus Mobilfunknetzen können abweichen)
Telefax: +49 (030) 31510 122
Internet: www.ihk-berlin.de

 

Berufsrechtlichen Regelungen:

 

Gewerbeordnung,

Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen,

Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung,

Gesetz über den Versicherungsvertrag



Beschwerdestellen:


Versicherungs-Ombudsmann e.V.

Postfach 08 06 32 in 10006 Berlin


Telefon: +49 (030) 20605899 (zum Ortstarif)

Telefon: +49 1804 22442-4 (20 Cent je Anruf aus dem deutschen Festnetz, max. 42 Cent aus Mobilfunknetzen)
Fax: +49 1804 22442-5
e-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de

 

Ombudsmann
Private Kranken- und Pflegeversicherung
Kronenstraße 13 in 10117 Berlin


Telefon: 01802 - 550444 (6 Cent je Anruf aus dem dt. Festnetz, max. 42 Cent aus Mobilfunknetzen)
Fax: +49 (030) - 20458931


 
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22.02.2012 Das von der Amerikanerin Susan Isernhagen entwickelte System zur Evaluation der funktionellen Leistungsfähigkeit (EFL) ist ein umfassender kinesiophysischer Test der Fähigkeit einer Person, arbeitsbezogene Tätigkeiten auszuführen. Das Landgericht Berlin gab per Hinweisbeschluss bekannt, dass ein BU-Versicherer weder diesen Test verlangen darf, noch seine Leistung verweigern darf, wenn ein Versicherter diesen Test ablehnt.
20.02.2012 Ratenzahlungszuschläge, welche Versicherungsunternehmen bei unterjähriger Zahlung der Prämien erheben, sind laut OLG Hambug nicht mit Kreditzinsen vergleichbar, da es sich bei der unterjährigen Zahlung nicht um einen Kredit handelt. Die erhobenen Zuschläge dienen zum Beispiel der Deckung der Kosten des höheren Verwaltungsaufwands, der durch mehrere Zahlungen entsteht.
12.02.2012 Das Amtsgericht München hat in seinem Urteil (Az.: 242 C 16294/11) bestätigt, dass nach dem Wortlaut der Versicherungs-Bedingungen nur zusätzlich durch einen Reiseabbruch entstehende Reisekosten versichert sind, nicht aber die Kosten für bereits gebuchte aber nicht genutzte Leistungen.
11.02.2012 Das OLG Bremen hat mit seinem Urteil (3 U 12/11) entschieden, dass das dem Versicherungsunternehmen zustehende Recht zur Nachprüfung des Fortbestehens der Berufsunfähigkeit berechtigt ist. Demnach darf der Versicherer eine umfassende ärztliche Untersuchungen des Versicherungsnehmers verlangen, um so festzustellen, ob weiterhin seine Leistungspflicht besteht. Mögliche Ausnahme: Wenn ärztlich festgestellt wurde, dass es sich um eine, aus medizinisch Sicht, zurzeit unheilbare Erkrankung handelt.
10.02.2012 Das Amtsgericht Nürtingen hat entschieden (Az.: 11 C 1881/11), dass Verkäufer, die auf der Handelsplattform eBay Waren anbieten, schadensersatzpflichtig sind, wenn ein sie eine Ware anbieten und dafür bereits ein Gebot abgegeben wurde und der Verkäufer die Auktion trotzdem vorzeitig beendet. Ausnahme: wenn die Sache ohne Verschulden des Verkäufers abhanden komme, z.B. wenn der Artikel gestohlen wurde (Bundesgerichtshof Az.: VIII ZR 305/10). In allen anderen Fällen kommt ein gültiger Kaufvertrag zustande.
09.02.2012 Ex-Sozialminister Norbert Blüm fällte in der Talkrunde "Menschen bei Maischberger" ein vernichtendes Urteil über die Riester-Rente. Er sagte, „Riesters Rentenreform macht die Rentner ärmer, die Rente unsicherer und ungerechter und die Gesamtversorgung teurer“. Nach Meinung von Norbert Blüm müssten gerade die Menschen, die bei der Rente dringend Unterstützung benötigten, diese über Steuern sogar mitfinanzieren und hätten in vielen Fällen von dem Riester-Modell nichts. 
09.02.2012 Wie heute diverse Medien berichten, plant die EU-Kommission das Renteneintrittsalter innerhalb der EU an die Lebenserwartung anzupassen. Die Rente mit 67 könnte demnach bald überholt sein. Auch sollen Frühverrentungssysteme weitestgehend abgeschafft werden. Das "Weißbuch Agenda für angemessene, sichere und nachhaltige Renten" will die EU-Kommission kommende Woche vorstellen. Man darf gespannt sein.
09.02.2012 Wohngebäudeversicherungen müssen auch dann für Sturmschäden aufkommen, wenn Vorschäden den Sturmschaden begünstigt haben. Entscheidend sei, dass der Sturm mitursächlich für den Schaden war. Die Wohngebäudeversicherung müsse also auch den Vorschaden ersetzen. So urteilte das Oberlandesgericht Saarbrücken (Az.: 5 U 496/05 - 53).
06.02.2012 Das Landgericht Dortmund hat entschieden (Az.: 2 O 209/11), dass der Versicherungsnehmer seine private Krankenversicherung auch dann ordentlich kündigen muss, wenn das Versicherungsunternehmen bereits über die Versicherungspflicht seines Versicherungsnehmer informiert wurde. Unterlässt der Versicherungsnehmer diese Kündigung, so ist er zur Zahlung der Beiträge verpflichtet.
04.02.2012 Die aktuellen Krankenversicherungskarten ersetzen auch das früher notwendige Formular 111. Dieses Formular musste vor Antritt einer Auslandsreise (innerhalb Europas) bei der jeweiligen Krankenkasse angefordert werden. Erleidet ein Versicherter, im EU-Ausland und einigen weiteren Ländern, einen Unfall oder erkrankt er plötzlich, stehen ihm mit der aktuellen Versichertenkarte die medizinisch notwendigen Leistungen der dortigen öffentlichen Gesundheitsversorgung zu. Diese Leistungen werden dann mit der Krankasse des Versicherten direkt abgerechnet. Kosten über dem in Deutschland üblichen Niveau muss der Versicherte allerdings selbst zahlen. Gleiches gilt für Behandlungen die von den in Deutschland üblichen Standards abweichen. Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist deshalb unverzichbar!

 


 

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                                                              Letzte Aktualisierung dieser Seite: 23.02.2012 10:41:05